Ambulante Eingliederungshilfe (EGH)
EGH bietet Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen, wie z.B. Wohnen, Arbeit / Beschäftigung und Freizeit.
Für wen ist EGH das richtige Angebot?
EGH ist ein Angebot für Bielefelder Bürger mit einer psychischen Erkrankung. Sie richtet sich an Personen ab dem 18. Lebensjahr.
Welche Angebote umfasst EGH?
Ziel der EGH ist, die Betroffenen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in ihrer eigenständigen Lebensführung zu bestärken und zu unterstützen. Die Begleitung durch die Mitarbeiter findet in gemeinsam abgesprochenem Umfang statt. Sie kann nach Bedarf in der eigenen Wohnung, in den Räumlichkeiten der Grille oder bei Außenterminen erfolgen.
Wie wird EGH finanziert?
Der Anspruch auf EGH geht aus dem §§ 53/54 Sozialgesetzbuch XII hervor. EGH wird überwiegend vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bezahlt. In Ausnahmefällen ist die Stadt Bielefeld zuständig. Antragsteller, deren Einkommen oder Vermögen eine bestimmte Grenze überschreitet, müssen sich an den Kosten beteiligen. Die Entscheidung darüber trifft der LWL.
Was ist erforderlich, um EGH zu erhalten?
Zunächst wird ein individueller Hilfeplan erstellt, über den die Hilfeplankonferenz unter Beteiligung des LWL entscheidet. Der Hilfeplan wird in der Regel mit Unterstützung eines Mitarbeiters der Grille e.V. erstellt. Die Antragsteller erhalten entsprechend der vereinbarten Stundenzahl eine Kostenzusage durch den LWL.

- Marco Nitschke
Ansprechpartner:
Marco Nitschke (Leitung)
Tel.: 0521 96678-13
E-Mail: nitschke(at)diegrille.de
Marita Quester (Hilfeplanung)
Tel.: 0521 96678-22
E-Mail: quester(at)diegrille.de

