Die Ambulante EGH der Grille ist ein Angebot für Bielefelder Bürger*innen ab dem 18. Lebensjahr mit einer psychischen Erkrankung. Das Ziel der Ambulanten EGH ist, die Betroffenen in ihrer eigenständigen Lebensführung zu unterstützen und eine soziale Teilhabe zu ermöglichen. Dazu bietet die Ambulante EGH Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen an, wie z.B. Wohnen, alltagspraktische Angelegenheiten, psychisches Befinden, Arbeit / Beschäftigung, soziale Kontakte und Freizeit.
Die Begleitung durch die Mitarbeitenden findet in gemeinsam abgesprochenem Umfang statt. Sie kann nach Bedarf in der eigenen Wohnung, in den Räumlichkeiten der Grille oder bei Außenterminen erfolgen.
Der Anspruch auf Ambulante EGH ist im Sozialgesetzbuch verankert. Die Ambulante EGH wird in Bielefeld für Menschen ab dem 21. Lebensjahr überwiegend vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) finanziert, der das Angebot "Assistenz in eigener Häuslichkeit" nennt. Für die jungen Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr ist das Jugendamt (Hilfen für junge Volljährige) zuständig.
Antragstellende Personen, deren Einkommen oder Vermögen eine bestimmte Grenze überschreitet, müssen sich ggf. an den Kosten beteiligen. Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Behörde (z.B. LWL). Die Antragstellung wird gerne durch die Grille e.V. unterstützt. Die individuelle Teilhabeplanung erfolgt dann nach der Antragstellung direkt mit dem Leistungsträger.
Vor der Antragstellung findet ein unverbindliches Informationsgespräch statt, in dem sowohl Fragen geklärt, als auch die Voraussetzungen für Ambulante EGH und die konkreten Schritte der Antragstellung besprochen werden.